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   BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76   

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BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76 (https://dejure.org/1977,5946)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1977 - 3 StR 472/76 (https://dejure.org/1977,5946)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 (https://dejure.org/1977,5946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen Beweggründe - Bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers - Gefährlichkeit heimtückischen Handelns - Zustand höchster und nicht mehr voll beherrschbarer affektiver Spannung, die zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Denn die für die Auslegung maßgebliche Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; vgl. Dreher, StGB 36. Aufl. § 211 Rdn. 6).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Unter solchen Umständen bedarf es einer ausdrücklichen Feststellung, der Angeklagte habe die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt zur Tötung ausgenutzt, sowie einer Darlegung der Erwägungen, die den Tatrichter zu der entsprechenden Feststellung geführt haben, derart, daß das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob eine solche Feststellung rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist (vgl. auch BGHSt 11, 139, 144, wonach eine starke Erregung den Täter daran hindern kann, in seine Vorstellung aufzunehmen, daß er die Lage des Opfers ausnutzt).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Denn die für die Auslegung maßgebliche Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; vgl. Dreher, StGB 36. Aufl. § 211 Rdn. 6).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Daraus allein ergibt sich hier noch nicht, daß dem Angeklagten die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Ma. für die Tat bewußt geworden ist (BGHSt 6, 120, 121).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Im Falle Sippel fehlt weiterhin die für eine Verurteilung wegen Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen erforderliche (vgl. BGHSt 6, 329, 331; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546) Feststellung, der Angeklagte sei sich im Augenblick der Tat der Umstände, welche die Bewertung "niedrig" tragen, und ihrer Bedeutung für die Tat bewußt gewesen.
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Im Falle Sippel fehlt weiterhin die für eine Verurteilung wegen Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen erforderliche (vgl. BGHSt 6, 329, 331; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546) Feststellung, der Angeklagte sei sich im Augenblick der Tat der Umstände, welche die Bewertung "niedrig" tragen, und ihrer Bedeutung für die Tat bewußt gewesen.
  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Bei der erneut notwendig werdenden Prüfung, ob eine der Tötungshandlungen auf niedrigen Beweggründen beruhte, wie es das angefochtene Urteil im Falle S. angenommen hat, wird zu beachten sein, daß Verärgerung, Wut und Haßgefühle gegenüber einem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten sind, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (vgl. BGH Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 143/76

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Innere Erfordernisse des

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Soweit nämlich gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, müssen diese vom Täter gedanklich beherrscht und willensmäßig gesteuert werden können (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 143/76 - jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 173/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Unterschlagung - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76
    Bei der erneut notwendig werdenden Prüfung, ob eine der Tötungshandlungen auf niedrigen Beweggründen beruhte, wie es das angefochtene Urteil im Falle S. angenommen hat, wird zu beachten sein, daß Verärgerung, Wut und Haßgefühle gegenüber einem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten sind, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (vgl. BGH Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Sie hat dementsprechend auch für den Fall, daß der nach einer in offener Feindschaft geführten Auseinandersetzung mit Tötungswillen angreifende Täter die Sinneslage des gleichwohl noch nicht mit einem tätlichen Angriff rechnenden Opfers erkannte und sie sich in blitzschneller Reaktion bei der Tatausführung zunutze machte, noch ein den Mordtatbestand begründendes heimtückisches Handeln bejaht (vgl. BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Denn die Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; BGH GA 1971, 113, 114; BGH, Urteile vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60 - und vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66, beide bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 211 Rdn. 7; BGH, Beschl. vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).
  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

    Die Schwurgerichtskammer ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn nicht nachzuweisen ist, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 - NStZ 1986, 504; vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84= NStZ 1985, 216; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; BGH NJW 1978, 709; BGHSt 6, 120, 121 i, 32, 382, 383 f); wenn nicht festgestellt werden kann, daß die besondere Lage des Opfers für den Willensbildungsprozeß des Täters kausal wurde (BGH NStZ 1983, 34; StV 1984, 511).

    Handelt ein Täter bei einem vorsätzlichen Angriff auf einen Arg- und Wehrlosen in plötzlich aufsteigernder Verbitterung und Wut, dann liegt die Möglichkeit, daß er die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, oft so nahe, daß es in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände bedarf, aus denen sich ergibt, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt und die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch auf einen Blick erfaßt werden können (vgl. BOHR StGB § 211 II Heimtücke 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 = NStZ 1986, 504; Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 = StV 1984, 511; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78 - bei Holtz MDR 1979, 455; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 81/80

    Begriff der Arglosigkeit - Arglosigkeit des Opfers allgemein mit einem Angriff

    Auch der Umstand, daß der Angeklagte sein Opfer noch unmittelbar, bevor er schoß, angerufen hat, steht der Annahme, R. sei arg- und wehrlos gewesen, nicht entgegen, da dieser die unmittelbar drohende Gefahr ersichtlich erst im letzten Augenblick erkannte, so daß ihm keine Möglichkeit mehr blieb, dem Angriff zu begegnen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

    Wenn es bei dieser Sachlage ausführt (UA S. 43), es sei "nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere der Persönlichkeit des Angeklagten, fraglich, ob er in subjektiver Hinsicht die Umstände, die sein Handeln als heimtückisch ... qualifizieren, erkannt hat", dann wollte es diese Frage ersichtlich nicht offenlassen, sondern zum Ausdruck bringen, daß es auf Grund der Beweislage nicht in der Lage ist, zu seiner Überzeugung festzustellen, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und für die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (vgl. BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteile vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; vom 27. September 1977 - 1 StR 460/77; vom 9. Februar 1977 - 3 StR 382/76; vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).

    Bei der außergewöhnlich starken Erregung des Angeklagten, die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 11, 139, 144; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76) diese subjektive Seite heimtückischen Handelns ausschließen kann, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Tatrichter hier nicht die Überzeugung gewinnen konnte, diese Voraussetzungen einer Verurteilung wegen heimtückischen Tötens hätten beim Angeklagten vorgelegen.

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Dabei kommt es in einen solchen Falle auf die Arglosigkeit gegenüber eines Angriff auf Leben oder körperliche Unversehrtheit an (vgl. die im Urteil des 2. Strafsenats BGHSt 27, 322, 323 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]/324 unter Hinweis auf BGHSt 20, 301 sowie BGH GA 1967, 244, 245 und Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - wiedergegebene Rechtsprechung; siehe auch Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 59/79).

    An einem Eindringen des Angeklagten mit offenem Messer auf Freu T. braucht die Feststellung heimtückischen Vorgehens dann nicht zu scheitern, wenn die von einem solchen Angriff überraschte Frau diesem nicht mehr ausweichen konnte (BGHSt 20, 301, 302; 23, 119, 121; Senatsbeschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 333/83

    Anforderungen an Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei Gefühlsregungen -

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung nur dann zu den niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen (BGH GA 1977, 235, 236; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; Urteil vom 13. März 1980 - 4 StR 64/80; Beschluß vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80).

    Hierfür kann auch von Bedeutung sein, ob und in welchem Grad er unter Alkoholeinfluß, Ermüdung oder affektiver Anspannung steht (vgl. BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    In die Gesamtwürdigung ist auch die seelische Situation des Täters einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

    Darüberhinaus ist jedoch für die Annahme des Mordmerkmals die Feststellung erforderlich, daß der Täter seine Antriebsregungen gedanklich erfassen und willentlich steuern konnte (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH GA 1975, 306; 1977, 235; BGH Strafverteidiger 1983, 503; 1984, 72; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 764/76 -, vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - und vom 24. Juli 1984 - 1 StR 287/84 - BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 -, vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - und vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 35 bis 37; Eser NStZ 1981, 383, 384 ff.).
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78

    Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des

    Angesichts des Fehlens jeglicher Urteilsdarlegungen, aus denen sich ergibt, die Jugendkamner habe die oben bezeichneten Umstände bei ihrer Überzeugungsbildung gewürdigt, bleibt hier die Möglichkeit offen, daß die Angeklagte die objektiven Umstände, welche die Wertung "heimtückisch" begründen sollen, nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen hat, ohne daß sie ihr in ihrer hier maßgeblichen Bedeutung ins Bewußtsein gedrungen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 -, Urteile vom 23. Juni 1977 - 4 StR 94/77 - und vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 223/80

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen

    Die Feststellung eines krassen Mißverhältnisses zwischen Handlungsmotiv und Tat genügt hierzu nicht (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 428/79).
  • BGH, 02.04.1980 - 3 StR 130/80

    Voraussetzungen der Annahme eines niedrigen Beweggrundes - Rückschluss von der

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 428/79

    Tötung aus niederen Beweggründen

  • BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die

  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 65/80

    Besondere Bedeutung der inneren Tatseite bei Handeln aus niedrigen Beweggründen -

  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 222/79

    Zum Merkmal der niederen Beweggründe bei gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen

  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 474/79

    Niedriger Beweggrund aufgrund der Tötung wegen Ungehorsamkeit - Tat als Ergebnis

  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 280/77

    Möglichkeit der Aufhebung einer Verurteilung wegen Mordes, wenn das Motiv des

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 94/77

    Heimtücke, wenn das Opfer mit einem "derartigen Angriff", nämlich den mit einer

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